Förderung

Bauzuschüsse


Bauzuschuss für neue Vereine

Aus gegebenem Anlass verweist der WLSB auf folgende Regelung:

Gemäß den Festlegungen zu den Sportförderrichtlinien des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport vom 01.01.2005 können Baumaßnahmen von Vereinen nur gefördert werden, wenn diese zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens drei Jahre Mitglied im Württembergischen Landessportbund e.V. sind.

Wir bitten um Beachtung. Unnötige Arbeit kann man sich dadurch ersparen.

Eigenmittel bei Baumaßnahmen

Der WLSB verlangt bei Zuschussanfragen zum Sportstättenbau unbedingt Eigenmittel in Höhe von 10-15 Prozent. Diese können nicht durch Eigenleistungen beim Bau ersetzt werden. Auch können sie nicht durch Kreditaufnahmen zustande kommen. Ein Verweis auf kräftige Unterstützung durch die Kommune, die fehlende Eigenmittel ersetzt, ist nicht akzeptabel. Denn dann spricht alles für eine Baumaßnahme der Kommune, die nur Zuschüsse über einen Verein erlangen will. Der Landesrechnungshof überwacht diese Vorgänge.

Sportstättenbau: Kostenüberschreitung

Baufreigaben erfolgen auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen zu den Gesamtkosten.

Damit ist aber ausgeschlossen, dass nachträgliche Kostensteigerungen berücksichtigt werden. Die zuschussfähigen Kosten sind mit der Erteilung der Baufreigabe nach oben fixiert.

Wir bitten um Beachtung!

Bauzuschuss: Abrechnung

Nach der Baufreigabe kann der Verein mit den Baumaßnahmen beginnen. Abrechnen kann er aber erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides. Mit ihm bekommt er dann die notwendigen Formulare.

Baufreigabe: noch keine Bewilligung !!!

Wir führen weiter unten eine Antragsliste mit Angabe der Baufreigaben. Die Bewilligung eines Zuschusses besteht bei diesen Anträgen noch nicht.

Die Reihenfolge der Bewilligungen eines Bauzuschusses richtet sich nach dem Datum der jeweiligen Baufreigabe.

Der WLSB legt fest, bis zu welchem Baufreigabedatum im folgenden Jahr Bewilligungen

ausgesprochen werden. Reichen die Mittel dafür doch nicht ganz aus, so haben

Sanierungen Vorrang vor Neubauten. So Nicht-Bedachte rutschen dann ein Jahr weiter
Weitere Zuschüsse vom WLSB

Sportgeräte

· 30% bei Großgeräten und Pflegegeräten.
· Förderfähige Höchstbeträge sind gegeben.

Zuschüsse für Übungsleiter/innen

Voraussetzung ist gültige Lizenz.
· Maximal 200 Stunden im Jahr zu je 1,80 €
· Übungsleiter P zu je 2,25 €

Abgabe der Abrechnungsliste bis 31. Januar des Folgejahres.

Zuschüsse Kooperation Schule – Verein

Antragsstellung bis zum 01. Mai

· Zuschuss bei bewilligten Maßnahmen 360 €
· bei Berufs-, Förder- und Sonderschulen 460 €

Alle beantragten Maßnahmen erhalten Versicherungsschutz
Abrechnung: bis 01. Juli des Folgejahres
Einzelheiten in der Ausschreibung (wird rechtzeitig im Der Sport veröffentlicht).

Jubiläen

· 130 € für 100- und 125jähriges Vereinsjubiläum
· 260 € für 150- und 175jähriges Vereinsjubiläum