Ehrungsordnung des Sportkreises Ludwigsburg
(gültig ab 21. Oktober 2008)
Der Sportkreis Ludwigsburg gibt sich diese Ehrungsordnung. Grundsätzlich stellen die darin enthaltenen Ehrungen Ergänzungen zu den Ehrungsrichtlinien des WLSB dar. Sie sollen keine Ersatzfunktion anstelle der Ehrungen des WLSB übernehmen. Dort wo die Kriterien der Ehrungsordnung des WLSB – aus welchen Gründen auch immer – nicht greifen, sollen die Ehrungen des Sportkreises Menschen „Danke“ sagen für Ihr Engagement im und für den Sport im Sportkreis Ludwigsburg. Eingedenk dieser grundsätzlichen Ausführungen hat der Sportkreisvorstand in seiner Sitzung am 21.10.2008 die nachfolgenden Ehrungsrichtlinien beschlossen.
1. Der Sportkreis kann Angehörigen seiner Vereine, die Mitarbeiter im Sportkreis, sowie Persönlichkeiten, die sich um die Förderung des Sports, seiner Vereine und ihrer Abteilungen Verdienste erworben haben, ehren.
Für sportliche Leistungen bei Meisterschaften und anderen sportlichen Veranstaltungen erfolgt keine Ehrung durch den Sportkreis.
2. Ehrungen erfolgen durch
a) die Verleihung des Sportkreis-Ehrenbriefes
b) die Ernennung zum Ehrenmitglied
c) die Ernennung zum Ehrenpräsidenten
3. Voraussetzungen für Ehrungen sind grundsätzlich vorausgegangene Ehrungen des WLSB und der WSJ.
Weitere Voraussetzungen sind:
a) Für den Sportkreis-Ehrenbrief:
Eine vorausgegangene Ehrung Silber durch den WLSB bzw. Ehrung Gold durch die WSJ. Der Sportkreis-Ehrenbrief kann jedoch frühestens nach Ablauf von 5 Jahren nach der letzten Verleihung (WLSB - Silber bzw. WSJ - Gold) verleihen werden. Inbesonders gelagerten Fällen ist eine Abweichung von dieser Frist möglich, jedoch frühestens nach Ablauf von 2 Jahren.
b) Für die Ernennung zum Ehrenmitglied:
Außergewöhnliche Verdienste für den Sport im Wirkungsbereich des Sportkreises Ludwigsburg. Der zu Ehrende muss eine Funktion im Sportkreis Ludwigsburg über einen längeren Zeitraum inne gehabt haben.
c) Für die Ernennung zum Ehrenpräsidenten:
Eine langjährige Ausübung der Funktion des Sportkreispräsidenten
4. Ehrungsanträge können von allen Mitgliedern des Sportkreises gestellt werden. Sie sind mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin bei der Sportkreisgeschäftsstelle einzureichen.
5. Die Zuständigkeiten für die Verleihung und Ernennungen sind wie folgt:
a) Für die Verleihung des Sportkreis-Ehrenbriefes ist grundsätzlich der Präsident zuständig.
b) Für die Ernennung zum Ehrenmitglied ist grundsätzlich der Sportkreisvorstand zuständig. In begründeten Ausnahmefällen kann das Sportkreispräsidium eine Entscheidung treffen.
c) Für die Ernennung zum Ehrenpräsidenten ist grundsätzlich der Sportkreistag zuständig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Sportkreisvorstand ersatzweise entscheiden.